Beurteilung der individuellen Schalldämmung von Gehörschutz aus audiometrischen Messungen

IFA (20.02.2019): Die Webanwendung ermöglicht die grafische Darstellung und Beurteilung individueller Schalldämmwerte von Gehörschutz, die durch audiometrische Messungen ermittelt wurden. Sie kann beispielsweise bei der wiederkehrenden Funktionskontrolle für Gehörschutz-Otoplastiken eingesetzt werden, die alle drei Jahre in der Verantwortung des Unternehmers durchzuführen ist (siehe TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.2.3). Auch für die individuelle Beurteilung eines Gehörschutzes durch den Betriebsarzt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge kann sie hilfreich sein. Hinweise zur Durchführung audiometrischer Messungen der individuellen Schalldämmung finden sich in der DGUV Information "Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz".

Hinweise zur Nutzung der Webanwendung

Die Eingabemaske enthält Felder für Angaben zur untersuchten Person (z. B. Name, Vorname, Personalnummer) sowie zur untersuchenden Person. In den nächsten Feldern sind die gemessenen Hörschwellen der audiometrischen Messung (mit und ohne Gehörschutz) für das rechte und linke Ohr einzutragen. Daraus werden dann jeweils die individuellen Schalldämmwerte berechnet und graphisch dargestellt.

Im folgenden Schritt besteht die Möglichkeit, die individuellen Werte mit den Dämmwerten aus der Baumusterprüfung für einen bestimmten Gehörschützer zu vergleichen. Dazu können die nötigen Daten (Mittelwert und Standardabweichung) per Hand eingegeben werden (z. B. aus der Benutzerinformation), oder ein Produkt kann anhand der Typbezeichnung oder des Bescheinigungsinhabers/Herstellers in der Gehörschützer-Datenbank des IFA gesucht werden.

Hinweis: Momentan sind noch nicht alle Produkte aus der Datenbank abrufbar, da die Hersteller noch explizit ihre Zustimmung für die Nutzung der Daten im Rahmen dieser Webanwendung geben müssen. Die Anzahl verfügbarer Gehörschützer sollte sich im Lauf der Zeit vergrößern.

Sobald die Zieldämmwerte vorliegen, wird die Grafik um drei Kurven ergänzt: Mittelwert aus der Baumusterprüfung sowie Mittelwert plus bzw. minus zweimal Standardabweichung. Diese äußeren Kurven geben einen Wertebereich an, in dem ca. 96 % aller Werte aus der Baumusterprüfung liegen. Liegt ein individueller Messwert also außerhalb dieses Korridors, ist davon auszugehen, dass er nicht mit den Ergebnissen der Baumusterprüfung vereinbar ist. Dies gilt insbesondere für Leckagen im tieffrequenten Bereich, bei denen die Zieldämmwerte unterschritten werden.

Als alternatives Beurteilungsverfahren wird der L-Wert betrachtet. Dabei handelt es sich um einen Dämmwert für tieffrequente Geräusche: Sein Zahlenwert wird stark durch die Dämmung bei tiefen Frequenzen (bis 500 Hz) beeinflusst, sodass Leckagen sich deutlich bemerkbar machen. Die Webanwendung berechnet zum einen die individuellen L-Werte aus den eingetragenen Hörschwellenmessungen für das rechte und linke Ohr und zum anderen den L-Wert aus der Baumusterprüfung mit einem Vertrauensniveau von 98 %. Dies bedeutet, dass individuelle L-Werte, die kleiner sind als dieser L98, praktisch nicht mit der Baumusterprüfung vereinbar sind.

Wenn für einen individuellen Datensatz der Wert "Mittelwert minus zweimal Standardabweichung" für einzelne Frequenzen oder der L98 unterschritten wird, ist von einer Leckage durch schlechten Sitz des Gehörschutzstöpsels auszugehen. Die Messung sollte nach sorgfältigem Wiedereinsetzen des Gehörschützers wiederholt werden. Falls das Ergebnis auffällig bleibt, sind weitere Maßnahmen erforderlich: Beispielsweise kann ein anderer Gehörschutztyp gewählt werden oder die Gehörschutz-Otoplastik muss neu angefertig werden.

Mit dem Button "Drucken" lässt sich eine Zusammenfassung der Messwerte und Beurteilungen erstellen, die entweder direkt auf Papier gedruckt oder über einen pdf-Drucker als Datei abgespeichert werden kann.

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