Fußschutz bei der Arbeit
Dass bei der Arbeit ein geeigneter Fußschutz unabdingbar ist, zeigen die Zahlen aus der DGUV Publikation „Arbeitsunfallgeschehen 2017“: Im Berichtsjahr gab es 780.524 meldepflichtige Arbeitsunfälle. In 138.975 Fällen wurden Fuß oder Knöchel verletzt. Viele Verletzungen lassen sich durch den Einsatz des richtigen Fußschutzes verhindern. Es ist wichtig, dass dieser vom Betrieb gestellt und von den Beschäftigten auch angewandt wird. Allerdings sind Arbeitsschuhe nicht gleich Arbeitsschuhe. Je nach Branche müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Unzählige Modelle und Varianten sind auf dem Markt. Es gilt, den für die jeweilige Arbeitssituation geeigneten Schuh zu finden. Sicherheitsbeauftragte können die Anschaffung anregen und Kolleginnen und Kollegen motivieren, den Fußschutz zu tragen.
Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe
Der Fußschutz ist Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). „Wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist, die durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende, abrollende oder spitze Gegenstände sowie durch heiße oder ätzende Flüssigkeiten entstehen können, ist Fußschutz zu tragen“, erklärt Andreas Vogt, Leiter des DGUV Sachgebiets Fußschutz. Die jeweils geeigneten Schuhe verhindern mechanisch, chemisch, elektrisch und thermisch bewirkte Verletzungen. Je nach Einsatzgebiet und benötigter Schutzwirkung gibt es drei Arten:
- Sicherheitsschuhe sind mit Zehenkappen für hohe Belastungen ausgestattet, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 Joule getestet wurde. Das entspricht einer Belastung von 20 Kilogramm aus einer Fallhöhe von einem Meter. Einsatzbeispiele finden sich im Infokasten rechts.
- Schutzschuhe besitzen ebenfalls Zehenkappen, die jedoch auf geringere Belastungen ausgelegt sind als bei Sicherheitsschuhen. „Schutzschuhe spielen in Deutschland kaum noch eine Rolle“, so Andreas Vogt.
- Berufsschuhe schließlich haben keine Zehenkappen, verfügen aber über eine Rutschhemmung, wie auch Sicherheitsschuhe.
Sicherheits- und Berufsschuhe sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, die jeweils bestimmte Grund- und Zusatzanforderungen beinhalten. Eine Übersicht gibt es auf der Website der DGUV.
Die Gefährdungen kennen
Auch beim Fußschutz bildet die Gefährdungsbeurteilung die Voraussetzung, um wirksame und betriebsbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Sicherheitsbeauftragte sollten die Gefährdungsbeurteilung kennen. „Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass sie bei der Durchführung eingebunden werden. Dann können sie ihre fachlichen und betrieblichen Erfahrungen einfließen lassen“, so Vogt. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Fußschutz getragen werden muss, so hat dieser gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. „Zum Beispiel dürfen Unternehmen ausschließlich Sicherheitsschuhe bereitstellen, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind“, erläutert Andreas Vogt.
PSA ist nicht freiwillig
Wenn die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass Fußschutz vorzuschreiben ist, so ist das für die Beschäftigten verpflichtend. Wie immer bei der PSA gilt: Wenn Sicherheitsbeauftragte feststellen, dass der Fußschutz nicht ordnungsgemäß benutzt wird, sollten sie ihre Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechen. Viele Sicherheitsbeauftragte haben sehr große Praxiserfahrung und kennen die Gefahren bei den einzelnen Tätigkeiten in ihrer Arbeitsumgebung aus dem Effeff.
Drückt der Schuh etwa?
Ganz unabhängig von der Schutzkategorie ist es wichtig, dass die Arbeitsschuhe richtig sitzen und fest verschnürt sind. Die Verwendung anderer als vom Hersteller angebotener Einlagen ist übrigens untersagt. Das gilt prinzipiell auch für orthopädische Einlagen: Für sie muss eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen. Und nicht zuletzt müssen die Schuhe gereinigt, gepflegt und ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Übersicht zu den Kategorien und Anforderungen an Sicherheitsschuhe und Berufsschuhe.
Wo müssen Sicherheits- oder Berufsschuhe getragen werden?
Typische Tätigkeiten, die das Tragen von Sicherheitsschuhen mit einer 200-Joule-Kappe erfordern, sind Bauarbeiten, Elektroarbeiten, Fertigteilherstellung, die Teigverarbeitung in Bäckereien und Konditoreien oder die Holz- und Metallverarbeitung. Eine ausführliche Beispielsammlung von Tätigkeiten, bei denen Fußschutz in Form von Sicherheitsschuhen oder Berufsschuhen notwendig ist, hat die DGUV zusammengestellt. Die Liste dient als Orientierungshilfe. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.