Hautschutz: Wirksamkeit geprüft
Die neuen Prüfgrundsätze schärfen die bisherigen Anforderungen an Hautschutzmittel, indem sie ein Verfahren zum Wirksamkeitsnachweis nach geltenden wissenschaftlichen und medizinischen Empfehlungen fordern. Die neuen Prüfgrundsätze lösen ältere Prüfgrundsätze ab.
Hautschutzmittel gibt es viele auf dem Markt. Doch die Anforderungen an die Wirksamkeitsnachweise, die von den herstellenden Unternehmen durchzuführen sind, waren bisher nicht konkret genug. Denn klare Anforderungen zu definieren ist komplex: Hautschutzmittel schützen zum einen vor unterschiedlichen Substanzen und Einflüssen, unterscheiden sich also darin, wogegen sie wirken. Zum anderen reagieren unterschiedliche Hauttypen sehr verschieden.
“Es gibt daher eine riesige Bandbreite an Produkten. Diese enthalten zwar keine gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe, denn dies ist laut Kosmetikverordnung verboten. Doch als Schutz gegen hautschädigende Substanzen von außen dienen sie oft nicht”, erklärt Lars Bertelsbeck, Leiter der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle PS. „Mit den Prüfgrundsätzen möchten wir helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen.“ Hautschutzmittel, die nachweislich gegen bestimmte wasserlösliche Haut irritierende Substanzen wirken, werden dabei durch das neue DGUV Test Prüfzeichen „Wirksamkeit geprüft“ sichtbar gemacht.
Zusammenarbeit zwischen DGUV Sachgebiet und DGUV Test macht Prüfgrundsätze möglich
In enger Zusammenarbeit mit dem DGUV Sachgebiet Hautschutz und auf Basis einer DGUV geförderten Studie wurden daher die im Mai 2021 veröffentlichten Prüfgrundsätze entwickelt. “Das Sachgebiet Hautschutz besitzt die notwendige Expertise im Bereich Dermatologie. Die enge Zusammenarbeit sowie die vorliegenden neuen Studienergebnisse waren wichtige Bausteine für die Entwicklung der Prüfgrundsätze”, so Bertelsbeck.
In der genannten Studie entwickelten vier universitäre berufsdermatologischen Zentren in einem gemeinsamen Forschungsprojekt eine Methode, mit der die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln sicher nachgewiesen werden kann. Dabei muss bei mindestens 15 Probanden unterschiedlicher Hauttypen eine Haut irritierende Substanz zweifach aufgetragen werden: Einmal auf die bloße Haut, das zweite Mal auf eine Stelle, auf die zuvor das Hautschutzmittel aufgetragen wurde. Fällt die Reaktion auf die schädliche Substanz an der zweiten Stelle deutlich geringer aus als an der ersten, belegt dies die Wirksamkeit des Hautschutzmittels.
Klinische Studien notwendig
Da im Rahmen der Prüf- und Zertifizierungstätigkeiten des DGUV Test keine klinischen Studien durchgeführt werden können, obliegt die Pflicht zur Durchführung der Studie nach der oben beschriebenen Methode zur Feststellung der Wirksamkeit ihres Produktes den herstellenden Unternehmen. Diese müssen die Dokumentation der Studie für die Prüfung und Zertifizierung einreichen, ebenso wie ein Gutachten des Informationsverbunds Dermatologischer Kliniken (IVDK), das Aufschluss über alle Inhaltsstoffe des Hautschutzmittels gibt. Außerdem muss klar definiert werden, gegen welche Substanz das Hautschutzmittel wirken soll. Die Anforderung der Kosmetikverordnung müssen zudem erfüllt sein.
Alle eingereichten Unterlagen werden von der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle PS hinsichtlich der Anforderungen sowie auf Echtheit und auf inhaltliche Belastbarkeit bewertet. Kann die Wirksamkeit belegt werden, wird ein DGUV Test Prüfzeichen “Wirksamkeit geprüft” vergeben und darf am Produkt angebracht werden.