IFA-Prüflabor Gleitsicherheit von Bodenbelägen

(IFA, August 2019): Stolpern, Stürzen und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen: Etwa 20 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind darauf zurückzuführen! Die Beschaffenheit des Bodens spielt bei der Vermeidung von Rutschunfällen die wohl größte Rolle. Ein passend ausgewählter und richtig gestalteter Boden kann unabhängig vom Schuhwerk und auch bei Verunreinigungen oder Nässe noch eine ausreichende Rutschhemmung bieten. Hier setzt das IFA-Prüflabor "Gleitsicherheit von Bodenbelägen" an: Es prüft und bewertet Bodenbeläge anhand der maßgeblichen Normen und DGUV-Vorgaben.

Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle werden in der DGUV Regel 108-003, der DGUV Information 207-006 und der DGUV Information 208-041 beschrieben. An erster Stelle aller Empfehlungen steht die Auswahl und Verwendung von Bodenbelägen mit ausreichend hoher Rutschhemmung.

Die DGUV Regel 108-003 beschreibt das Verfahren zur Prüfung von Bodenbelägen gemäß der Norm DIN 51130 und ordnet die Beläge anhand ihrer Rutschhemmung den Bewertungsgruppen R9 bis R13 zu. Bodenbeläge in der Bewertungsgruppe R9 besitzen die niedrigste, die in R13 die höchste Rutschhemmung.

Die DGUV Information 207-006 formuliert Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen gemäß DIN 51097 und ordnet die Untergründe nach ihrer Rutschgefahr den Bewertungsgruppen A, B oder C zu, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen.

Die DGUV Information 208-041 hilft bei der Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen: Die Bodenbeläge werden gemäß DIN 51131 geprüft und ihre Rutschhemmung anhand des Gleitreibungskoeffizienten bewertet.

Das Leistungsspektrum des IFA-Prüflabors umfasst:

  • Prüfung der Rutschhemmung nach DIN 51130
  • Prüfung des Verdrängungsraumes nach DIN 51130
  • Prüfung der Rutschhemmung nach DIN 51097
  • Messung des Gleitreibungskoeffizienten mit dem Gleitmessgerät GMG 200 nach DIN 51131
  • Vor-Ort-Messservice: Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen in betrieblichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen gemäß DGUV Information 208-041.
  • Beratung von Unfallversicherungsträgern, Durchführung von Grundsatzuntersuchungen
  • Beraten von Betreibern, Architekten und Herstellern

Die Prüfungen können als Orientierungsprüfung oder als Baumusterprüfung mit Ausstellung eines Prüfzeugnisses und eines DGUV Test-Zertifikats durchgeführt werden.