Sichere Gebäude-Evakuierung

Bei einem Brand oder einem vergleichbaren Notfall in einem Betriebsgebäude tickt die Uhr: Dann bleibt nicht viel Zeit, alle Personen in Sicherheit zu bringen. Sich im Vorfeld rechtzeitig für den Fall der Fälle zu rüsten, kann lebensrettend sein.

Um die rasche Evakuierung über die Fluchtwege einzuleiten, müssen alle gefährdeten Personen sofort alarmiert werden. Eine gute Vorbereitung auf diesen Fall ist entscheidend. Die hier dargestellten neun Schritte fallen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Unternehmensleitungen. Weitere Personen, beispielsweise auch Sicherheitsbeauftragte, können an ihrer Durchführung mitwirken und so einen Beitrag leisten, dass im Notfall alles reibungslos abläuft:

  1. In der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie viele Brandschutz- und Ersthelferinnen und -helfer im Betrieb anwesend sein müssen. Zu berücksichtigen sind die Gebäudesituation sowie eventuelle Besonderheiten, etwa für mobilitätseingeschränkte Personen oder Besucherinnen und Besucher.
  2. Einen Evakuierungsplan erstellen, die Beschäftigten regelmäßig unterweisen und Evakuierungsübungen durchführen.
  3. Darauf achten, dass die Notausgänge gut ausgeschildert und sichtbar sind und dass sie sich ohne weitere Hilfsmittel öffnen lassen.
  4. Brandschutzhelferinnen und -helfer unterweisen, sodass sie kleinere Entstehungsbrände eventuell selbst löschen können.
  5. Bei der Unterweisung auch darauf aufmerksam machen, dass Schutz und Rettung von Personen immer vor der Vermeidung von Sachschäden kommt.
  6. Außerdem auf den Grundsatz hinweisen: Eigenschutz geht vor Fremdschutz.
  7. Die Beschäftigten anweisen, dass frühzeitig die Notrufnummer 112 gewählt wird, um Feuerwehr und Rettungsdienst zu verständigen.
  8. Personen, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen, sind anzuweisen, dass sie ihre persönliche Kennzeichnung (z. B. beschriftete Warnweste, einfarbiger Schutzhelm) anziehen und sich an den festgelegten Orten platzieren, um alle Personen in Sicherheit zu bringen.
  9. Die Beschäftigten darauf aufmerksam machen, stets den Anweisungen der Rettungskräfte zu folgen.

Die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ zeigt beispielhafte Lösungswege auf und stellt eine Handlungshilfe zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dar.