Sicherer Umgang mit Leitern
Schnell wird eine Stehleiter in der Alltagshektik einmal in zusammengeklapptem Zustand ans Regal gelehnt. Etwa, um von der vorletzten oder letzten Stufe aus einen Karton mit übergreifenden Armen von oben zu packen. „Ein gefährlicher und sogar verbotener Umgang mit einer Leiter“, erklärt Thomas Jacob, verantwortlich für Leitern, Tritte und ortsfeste Arbeitsbühnen im Fachbereich Handel und Logistik der DGUV. Erstens, weil die unerlaubt als Anlegeleiter verwendete Stehleiter wegrutschen kann. Und zweitens, weil oben auf den Stufen ein Balanceakt droht. „Gerade bei Höhen von bis zu zwei Metern wird die Gefahr eines Sturzes häufig unterschätzt“, weiß Jacob. Und zu glauben, im Zweifelsfall könne man problemlos abspringen, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Fakt ist: Die bei einem Sprung aus nur einem Meter Höhe wirkenden Kräfte sind etwa sechsmal so hoch wie beim Gehen – Knie- und Fußverletzungen sind häufig die Folge.
Zeit muss sein
Generell dürfen Leitern nur eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass für die geplante Tätigkeit kein sichereres Arbeitsmittel, wie etwa ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne, zur Verfügung steht. Beim Gebrauch von Leitern sind die häufigsten Unfallursachen: Einsatz einer falschen Leiter, unzureichende Leiterhöhe und das Hinauslehnen aus der Leiterachse.
Bei einer Stehleiter dürfen die obersten zwei Stufen, bei einer Anlegeleiter die obersten drei
Stufen und bei einer Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter die obersten vier Stufen nicht betreten werden. Die Schuhe der Beschäftigten müssen rutschhemmend sein und einen sicheren Stand ermöglichen. Dasselbe gilt für den Untergrund. Grundsätzlich mahnt Jacob, nicht überstürzt die erstbeste Leiter einzusetzen. Die Zeit muss sein, eine für die jeweilige Tätigkeit adäquate und standfeste Leiter zu besorgen, die sich außerdem in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Um das sicherzustellen, sind regelmäßige Funktionskontrollen sowie die Sichtprüfung auf Beschädigungen vor jeder Verwendung unerlässlich.
Bitte kein Leichtsinn!
Auch wenn es banal klingt: Der Einsatz von Leitern hat seine Tücken. Auf sie regelmäßig hinzuweisen und Mitarbeitende dafür zu sensibilisieren, lohnt sich für die Akteurinnen und Akteure des Arbeitsschutzes im Betrieb. Entgegen der Annahme, dass schwere Unfälle nur passieren, wenn Menschen auf hohe Leitern steigen, zeigt die Realität, dass bereits Stürze aus geringen Höhen zu schweren und langwierigen Verletzungen führen können. Nur scheinbar wirkt eine Leiter von geringer Bauhöhe ungefährlich. Diese unterschätzte Gefährdung paart sich gerne mit Leichtsinn. Übrigens: Eine der sichersten Leitern ist die Podestleiter. Sie endet in einer Plattform und verfügt über ein Geländer. Auf diese Weise gibt es Bewegungsspielraum, um Gegenstände ohne Balanceakt zu bewegen.
Hinweise zum sicheren Umgang mit Leitern
- Anlegeleitern in einem Winkel von etwa 70 Grad anlehnen.
- Leitern nur an sicheren Flächen anlegen. Keine Glasflächen, Stangen oder unverschlossene Türen! Leitern möglichst am Leiterkopf fixieren.
- Übersteigen nur, wenn die Anlegeleiter mindestens einen Meter übersteht. Von Stehleitern nie übersteigen.
- Bei Stehleitern auf eine gespannte Spreizsicherung achten.
- Bei allen Leiterarten auf tragfähigen und ebenen Untergrund achten. Keine Kisten oder Tische, keine losen Unterlagen oder untergelegte Steine!
- Keine sperrigen und nur bis maximal zehn Kilogramm schwere Gegenstände tragen.
- Drei-Punkt-Methode anwenden: Ein Fuß und zwei Hände oder zwei Füße und eine Hand haben immer gleichzeitig Kontakt zur Leiter.
- Nicht aus der Leiterachse hinauslehnen.
- Die obersten zwei Leiterstufen dürfen bei Stehleitern ohne Plattform nicht betreten werden. Bei Anlegeleitern dürfen die obersten drei Stufen und bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter die obersten vier Stufen nicht betreten werden
Neue Technische Regel für Betriebssicherheit
Seit Dezember 2018 gilt eine neue Technische Regel für Betriebssicherheit, die TRBS 2121. In ihrem Teil 2 werden zwei Neuerungen eingeführt: Erstens dürfen Arbeiten auf Leitern nur noch bis fünf Meter Standhöhe ausgeführt werden. Zuvor lag die Grenze bei sieben Metern. Zweitens sind Arbeiten auf Leitern nur noch erlaubt, wenn man mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht. Dies kann durch die Verwendung einer Stufenleiter erfolgen. Eine Sprossenleiter darf nur eingesetzt werden, wenn diese mit einem Einhängepodest oder Aufsetzstufen versehen wird.