Die Zahlen sind beunruhigend hoch. Jedes Jahr ereignen sich nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hierzulande mehr als 21.000 beruflich bedingte Leiterunfälle, allein im Bereich der BG ETEM waren es 2018 fast 2.500 meldepflichtige Arbeitsunfälle. 116 Unfälle davon waren so gravierend, dass die Verletzten anschließend eine Unfallrente bewilligt bekamen. Hauptursachen für Unfälle mit Leitern sind BG-Analysen zufolge das Abrutschen oder Herabspringen von der Leiter sowie das Umstürzen mit der Leiter.
Das Abrutschen von der Leiter ist nach Erkenntnissen von Reinhard Lux, Präventionsexperte bei der BG ETEM, vor allem auf „zu schnelles Auf- und Absteigen“ von der Leiter zurückzuführen. Besonders die dritte und vierte Stufe auf der Leiter seien unfallträchtig. Folge des Abrutschens sind oft schwerwiegende Verletzungen im Sprunggelenks- und Kniebereich. Ähnliche Auswirkungen stellen die BG-Experten beim Herabspringen von einer der unteren Sprossen oder Stufen von Leitern fest.
Auch das Umstürzen mit der Leiter kommt – aller bekannten Gefahren zum Trotz – immer noch häufig vor. Ursachen dieser Unfälle seien, so Lux, insbesondere
- das Wegrutschen oder Einsinken der Leiter am Aufstellort
- das Wegrutschen der Leiter an der oberen Anlegestelle
- das Hinauslehnen der Beschäftigten über die Leiteraufstellpunkte
- das Einwirken hoher Kräfte auf Mensch und Leiter bei der Arbeit mit Werkzeug
- der Transport hoher Lasten oder sperriger Bauteile auf der Leiter.
Die zahlreichen Unfälle haben dazu geführt, dass die technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 die Verwendung von Leitern seit Anfang 2019 nur noch in beschränktem Umfang zulässt (siehe Interview mit Dr. Reinhard Lux). Zudem muss bei der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob für die geplante Arbeit nicht sicherere Arbeitsmittel wie etwa Gerüste oder Hubarbeitsbühnen verwendet werden können. Eine Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze sowie als Zugang zu oder als Abgang von hoch gelegenen Arbeitsplätzen ist nur noch erlaubt, wenn der Einsatz sichererer Arbeitsplätze in keinem angemessenen zeitlichen Verhältnis zu deren Nutzung steht.
Fünf Tipps für sicheres Arbeiten auf Leitern (Quelle: sichereswissen.info (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt – AUVA))
Sicheres Arbeiten auf der Leiter muss vor allem gut vorbereitet sein. Damit es nicht zu folgenschweren Unfällen kommt, sollten Beschäftigte bei Arbeiten mit Leitern folgende Grundregeln unbedingt einhalten:
Auswahl der richtigen Leiter.
Je nach Tätigkeit (Umfang der Arbeit, Höhe, Dauer) kann eine Anlegeleiter, Stehleiter oder Mehrzweckleiter sinnvoll sein. Aus Sicherheitsgründen sollten nur geprüfte Leitern verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen.
Damit die Leiter sicher steht, gilt es, den geeigneten Aufstellort zu finden. Der Untergrund muss sauber, rutschsicher, eben und tragfähig sein.
Von einer Leiter aus sollten nur Arbeiten ausgeführt werden, die in Greifnähe sind. Bei Arbeiten auf der Leiter nie seitlich hinauslehnen.
Immer geeignetes Schuhwerk tragen, z. B. Sicherheitsschuhe oder festes geschlossenes Schuhwerk mit Profilsohle und Absatz, niemals Schuhe mit glatten Sohlen.
Nie über die höchste zulässige Standsprosse hinaussteigen (bei Stehleitern: dritte Sprosse von oben; bei Anlegeleitern: vierte Sprosse von oben; bei Haushaltsleitern: die Plattform. Empfehlung: die entsprechende Standsprosse mit einem Aufkleber oder farbig markieren).
Was tun bei hoch gelegenen Arbeitsplätzen?
Drei Fragen an Dr. Reinhard Lux, Leiter Fachkompetenzcenter Mechanische/Physikalische Gefährdungen.
Die technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) unterscheidet bei Arbeiten auf Leitern Höhen von bis zu zwei Metern sowie zwischen zwei und fünf Metern. Was ist da wichtig?
Dr. Reinhard Lux: Für beide Höhen sagt die TRBS 2121: Leitern sind nur dann zulässig, wenn wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Nutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel unverhältnismäßig wäre.
Zudem muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass die Arbeiten auf der Leiter sicher durchgeführt werden können.
Bei Arbeiten auf Leitern müssen die Beschäftigten – unabhängig von der Arbeitshöhe – mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen können.
Worauf ist zu achten, wenn Leitern zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen führen bzw. von dort herunter?
Der Höhenunterschied zwischen der Erdbodenhöhe und dem Arbeitsplatz darf weiterhin höchstens fünf Meter betragen. Auch hier sollten – wenn verhältnismäßig – vorrangig sicherere Zugangsmöglichkeiten gewählt werden. Zudem muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass der Zu- und Abgang zum Höhenarbeitsplatz sicher stattfinden kann.
Darf eine Leiter in Ausnahmefällen auch für das Erreichen größerer Höhen genutzt werden?
Wenn eine Leiter sehr selten zum Erreichen von Arbeitsplätzen benutzt wird, darf eine Leiter auch in eine Höhe von mehr als fünf Metern führen. Es muss jedoch klar sein, dass die Gefährdung durch Absturz aus einer solchen Höhe ungleich wächst. Es sind daher alle Maßnahmen zu ergreifen, die einen sicheren Stand der Leiter verbessern, ihr Abrutschen an der Anlegestelle vermeiden und ein sicheres Übersteigen zur jeweiligen Arbeitsstelle gewährleisten.