Unterweisung im Homeoffice

DGUV (25.06.2021): Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Beschäftigte erhalten dadurch sowohl allgemeine als auch auf ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen, damit sie Gefährdungen erkennen und sich sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können. Arbeiten Beschäftigte nicht im Unternehmen oder in einer Betriebsstätte des Unternehmens selbst, sondern etwa im Homeoffice, tauchen Fragen zur Organisation und Durchführung der erforderlichen Unterweisung auf. Dabei geht es im Homeoffice in der Regel um PC-Arbeitsplätze, also Bildschirmarbeit. Die Fachbereich AKTUELL gibt Hilfestellung bei der Klärung einiger wichtiger organisatorischer Fragen zur Unterweisung im Homeoffice.

Müssen in einem Unternehmen, etwa bedingt durch besondere Situationen wie die Covid-19-Pandemie, sehr kurzfristig Tätigkeiten in das Homeoffice verlagert werden, stellt sich die Frage, wie dies schnell und effizient zu organisieren ist. Hierzu gibt die Fachbereich AKTUELL FB VW 402 „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ eine allgemeine Hilfestellung.
Das Thema „Unterweisung“ gerät aber unter Umständen in solchen Situationen ungewollt aus dem Blickpunkt, obwohl die Pflicht dazu unverändert weiterbesteht.
Diese Fachbereich AKTUELL gibt daher Hilfestellung bei der Klärung einiger wichtiger organisatorischer Fragen zur Unterweisung im Homeoffice.

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