Virtuelle Realität

Untersuchung zur Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme in realitätsnah simulierten betrieblichen Arbeitsprozessen Bild: IFA
IFA (Januar 2020): Virtuelle Realität, kurz VR, ist die genaue, naturgetreue Darstellung von Umgebungsszenarien – wie Arbeitssituationen – und ihren Eigenschaften mittels Computer. VR bettet Nutzende in die künstliche (virtuelle) Wirklichkeit ein und erlaubt Interaktion mit der Umgebung in Echtzeit. Diese technische Möglichkeit macht sich auch der Arbeitsschutz zunutze, zum Beispiel für die Risikobeurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln.

In Virtueller Realität (VR, Virtual Reality) interagiert der Mensch in einer simulierten Umwelt. Beschäftigte erleben realitätsnah in einer virtuellen Arbeitsumgebung den Umgang mit simulierten Anlagen, Maschinen und Arbeitsmitteln. Sie tauchen in die virtuelle Welt ein, nehmen Informationen daraus mit ihren Sinnen wahr und setzen diese in Handlungen um, die wiederum die virtuelle Welt verändern. Die Beschäftigten können Teile ihrer Arbeitsumgebung bewegen und auf die virtuelle Arbeitsumgebung und deren Veränderung reagieren. Die virtuelle Arbeitsumgebung erscheint dabei in ihrer natürlichen Größe. Werden so virtuelle und objektive Realität miteinander vermischt, spricht man auch von unterstützter (Augmented Reality) oder gemischter Realität (Mixed Reality).

Im IFA steht ein Labor für den VR-Einsatz im und für den Arbeitsschutz zur Verfügung.

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