Vision Zero: Sicheres Arbeiten im Schrotthandel - Neue Branchenregel der DGUV bietet praxiserprobten Leitfaden
Aus der Praxis entstanden
"Mit der Branchenregel haben wir eine zentrale Veröffentlichung geschaffen, mit der die Unternehmerinnen und Unternehmer im Schrotthandel ihre Betriebsabläufe systematisch auf Gefährdungen überprüfen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festlegen können", sagt Birgit Groß, Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und dort verantwortlich für das Themenfeld Schrotthandel: "Sämtliche Betriebseinrichtungen und Tätigkeiten im klassischen Schrotthandel sind mit Blick auf ihr Gefahrenpotential übersichtlich und gut strukturiert beschrieben. Die Branchenregel ist aus der Praxis heraus entstanden und kann von der Unternehmensleitung als Nachschlagewerk und Leitfaden genutzt werden."
Von Transportvorgängen innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes über sämtliche Arbeiten bei der Metallschrottaufbereitung und der Materialtrennung: Die Branchenregel beschreibt Gefährdungen, einzuleitende Maßnahmen, rechtliche Grundlagen und gibt weitere Informationen. Sie eignet sich aufgrund ihrer detaillierten Systematik als Hilfestellung für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Nahezu sämtliche Fotos sind vor Ort bei Begehungen in Schrotthandelsbetrieben entstanden.
Gute Kommunikation ist wichtig für die Sicherheit
Häufig spielt bei Unfällen eine unzureichende Kommunikation zwischen den Beteiligten eine Rolle. Dazu Birgit Groß: „Die Unternehmensleitung hat diese auf eindeutige und sichere Art und Weise zu gewährleisten und die Beschäftigten dazu zu unterweisen. Beispielsweise hat sie dafür zu sorgen, dass die Kommunikation nicht durch schlechte Sicht oder akustische Störeinflüsse – wie etwa beim Brennschneiden – behindert wird. Darüber hinaus appellieren wir immer wieder an die Auswahlverantwortung der Geschäftsführung und sagen: ‚Setzen Sie die richtige Person an der richtigen Stelle ein‘. Die Beschäftigten müssen in der Lage sein, Gefährdungen zu erkennen, die sich aus der eigenen und der Tätigkeit anderer ergeben und mit den Maßnahmen zu deren Abwehr absolut vertraut sein.“
Die Branchenregel gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen: https://publikationen.dguv.de
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug.