Homeoffice und notwendige Standards

VDSI (05.02.2021): Durch die SARS CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (veröffentlicht am 21. Januar 2021) hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, erneut und vor allem verstärkt die Tätigkeiten in der Wohnung (Homeoffice-Arbeitsplätze) zu ermöglichen. Ziel ist es, neben anderen bekannten Maßnahmen, das Ansteckungsrisiko weiter zu senken. In der Verordnung wird daher nun gefordert – und das ist das eigentlich Neue –, dass die Ausführung von Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten in der Wohnung angeboten werden muss, soweit nicht zwingend betriebliche Gründe dagegensprechen. Dies bedeutet letztlich eine Präferenz des Homeoffice.

Damit liegt nun eine Situation vor, in der immer mehr Arbeitnehmende dauerhaft und vorwiegend ihre Tätigkeit in der Wohnung ausüben werden. Es ist davon auszugehen, dass nicht an allen heimischen Arbeitsplätzen ergonomische Arbeitsbedingungen hergestellt sind oder hergestellt werden können. Den Tätigkeiten muss häufig in verfügbaren Wohnräumen, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, zum Teil zusammen mit anderen Familienmitgliedern, nachgegangen werden. Parallel dazu findet in jungen Familien der Schulunterricht oft im selben Raum statt (Homeschooling).

Für die Tätigkeiten in der Wohnung – auch mobiles Arbeiten Zuhause – muss eine Gefährdungsbeurteilung sowohl unter technischen, ergonomischen als auch psychischen Aspekten durchgeführt werden. Kurz und beispielhaft gesagt: Auch im Homeoffice sollte der Rücken nicht krank werden! Viele Arbeitnehmende üben ihre beruflichen Tätigkeiten bereits seit längerem in ihrer Wohnung aus. Es ist derzeit auch nicht absehbar, wann Beschäftigte häufiger oder dauerhaft an ihren betrieblichen Arbeitsplatz zurückkehren können. Daher kann nicht mehr von einer vorübergehenden, zeitlich eng begrenzten Situation gesprochen werden.

In der ganzheitlichen Beurteilung der Arbeitsplätze muss der Arbeitgeber deshalb die Gefährdungsbeurteilung auf den tatsächlichen Arbeitsplatz in der Wohnung des Arbeitnehmenden ausdehnen und zeitnah durchführen. Anders gesagt: Die normalen Schutzpflichten des Arbeitsschutzgesetzes gelten auch bei mobiler Arbeit Zuhause weiter und sind durch die Pandemie nicht aufgehoben.

Der erweiterte Fokus muss dabei auch auf der Sensibilisierung und Information der Beschäftigten liegen. Konkrete Themen können Ergonomie, Arbeitszeitflexibilität, Unterstützung für Bewegungspausen sowie Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sein, um den Erfordernissen des Teilens von Arbeitsplätzen, verringerter Kommunikation mit Kolleg*innen oder Belastungen durch Homeschooling gerecht zu werden.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen die Unternehmer mit Ihrer Fachexpertise um sowohl ein für einen proaktiven Infektionsschutz im betrieblichen Umfeld zu sorgen als auch Gesundheitsaspekte bei der mobilen Arbeit Zuhause zu berücksichtigen. Eine gute Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen sind auch in Zeiten von zunehmendem Homeoffice eine wichtige und bewährte Möglichkeit, Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

 

Der VDSI erarbeitet derzeit eine weitere Konkretisierung zu diesem Thema und wird diese zeitnah veröffentlichen.

Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Thema SARS-CoV-2 auf www.vdsi.de/corona sowie die bereits veröffentlichte VDSI-Information (03/2020) "Mobiles Arbeiten Zuhause"