Im Betrieb sicher unterwegs mit dem E-Scooter - Gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps zum Einsatz von E-Scootern bei der Arbeit

Kommen E-Scooter bei betrieblichen Fahrten zum Einsatz, kann die Unternehmensleitung auch Sicherheitsbestimmungen festlegen. (© Tomas Rodriguez / DGUV)
DGUV (4.12.19): Kommen E-Scooter bei betrieblichen Fahrten zum Einsatz, gelten neben den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auch arbeitsschutzrechtliche Anforderungen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einer aktuellen Publikation hin. Alle Gefährdungen, die bei der Verwendung eines E-Scooters auftreten können, müssen schon im Vorfeld ermittelt und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Darin kann die Unternehmensleitung auch Sicherheitsbestimmungen festlegen, die im normalen Straßenverkehr nicht gelten. So kann sie beispielsweise verfügen, dass E-Scooter nur mit Helm, reflektierender Kleidung und geeigneten Schuhen gefahren werden dürfen.

Unterweisung in Theorie und Praxis

Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), spricht sich für hohe Standards aus: "E-Scooter werden nur dann eine sinnvolle Ergänzung unserer Mobilität sein, wenn sie möglichst sicher genutzt werden können. Das gilt für Fahrten sowohl im Straßenverkehr als auch auf dem Werksgelände. Hier ist die Unternehmensleitung in der Pflicht. Sie muss gewährleisten, dass ihre Beschäftigten optimal ausgerüstet sind und das Gerät beherrschen, bevor sie es zum allerersten Mal verwenden wollen." Mit einer schriftlichen Betriebsanweisung oder der mitgelieferten Gebrauchsanleitung ist es dabei nicht getan. Beschäftigte müssen in einer verständlichen Form und Sprache theoretisch und praktisch vor der Erstbenutzung des E-Scooters unterwiesen werden.

Regelmäßige Prüfung

Um sicherzustellen, dass die betrieblichen E-Scooter dauerhaft in einwandfreiem Zustand sind, müssen sie regelmäßig instandgehalten werden. Inspektion, Wartung und Instandsetzung sind Aufgabe von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation. Vor der erstmaligen Verwendung und mindestens einmal jährlich sollen betrieblich genutzte E-Scooter geprüft werden. Wurde das Gerät beispielsweise bei einem Unfall beschädigt, muss diese Prüfung auch außer der Reihe stattfinden.

Im Gespräch bleiben

Passieren Unfälle mit dem E-Scooter auf dem Werksgelände oder dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause, unterstützen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dr. Stefan Hussy: "Kommt es zu einem Unfall, sollten Arbeitgebende und Belegschaft das Ereignis im Nachhinein analysieren. Es ist wichtig, beim Thema Verkehrssicherheit dauerhaft im Gespräch zu bleiben und über Risiken zu diskutieren. Das gehört zu einer guten Kultur der Prävention. Dafür werben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in ihrer Präventionskampagne kommmitmensch."

  • Die Fachbereich AKTUELL (FBHL-013) wurde in Kooperation der Fachbereiche Handel und Logistik sowie Verkehr und Landschaft entwickelt und kann über die Publikationsdatenbank der DGUV heruntergeladen werden.
  • Schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen E-Scooter zählen, gibt die Website des Fachbereichs Handel und Logistik.
  • Weitere Informationen zur Präventionskampagne unter: www.kommmitmensch.de
  • Download der Kampagnen-Plakatmotive zum Thema E-Scooter unter DGUV Bilddatenbank (Suchbegriff: E-Scooter)
  • Wie sich E-Scooter in verschiedenen Fahrsituationen schlagen, haben Experten der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und Stuntleute unter die Lupe genommen. Das Video gibt es hier: www.bgetem.de/escooter
  • Zum Unfallgeschehen mit E-Scootern: "Kopfverletzungen sind am häufigsten"
  • Broschüren zum Thema E-Scooter können auf der Website der Verkehrssicherheitskampagne "Runter vom Gas" (Suchwort: E-Scooter) heruntergeladen werden.