Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz - Eine Handlungshilfe

BAuA (06.05.2021): Künstliche optische Strahlung kann die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden. Insbesondere Strahlung aus dem ultravioletten, blauen oder infraroten Bereich kann je nach Bestrahlungsstärke und Einwirkzeit Augen und Haut schädigen. Darum gehört eine Beurteilung aller optischen Strahlungsquellen zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung. Die neue Handlungshilfe "Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz" zeigt ein systematisches Vorgehen auf, mit dem sich Grenzwerte ermitteln und die Exposition am Arbeitsplatz erfassen lässt.

Die Messung inkohärenter optischer Strahlung an exponierten Arbeitsplätzen ist notwendig, um eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese Handlungshilfe beschreibt den Weg dorthin und liefert weitere Informationen. Gefährdungen durch kohärente optische Strahlung (Laser) sind nicht Gegenstand dieser Handlungshilfe.

Die vorliegende Broschüre zeigt, welche physikalischen Größen zur Berechnung der Expositionsgrenzwerte (EGW) benötigt werden. Zudem wird beschrieben, nach welchen Kriterien geeignete Messverfahren ausgewählt werden und wie aus den Messergebnissen die maximal zulässige Expositionsdauer (MZE) zu berechnen ist. Für die Gefährdungsbeurteilungen betroffener Arbeitsplätze müssen die Bedingungen und Ergebnisse der Messungen dargelegt werden. Auch auf das Thema Dokumentation wird eingegangen. Die Handlungshilfe richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen sowie an die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften.

Bibliografische Angaben

Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz. Eine Handlungshilfe
1. Auflage. Dortmund: 2021. 
ISBN: 978-3-88261-735-1, Seiten 28, Papier, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:praxis20210202

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Artikelnummer: 3280

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