DVR fordert bessere Versorgung für psychisch Geschädigte infolge von Verkehrsunfällen

DGUV (26. November 2019) - Straßenverkehrsunfälle können bei allen Unfallbeteiligten sowohl kurz- als auch langfristig belastende psychische Beschwerden auslösen. Teilweise führen sie sogar zur Arbeitsunfähigkeit. Deshalb fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine bessere Versorgung sowie einen einfacheren Zugang zu Hilfsangeboten für psychisch Geschädigte infolge von Verkehrsunfällen.

Bei jedem Verkehrsunfall mit Todesfolge sind im Durchschnitt 113 Menschen betroffen. Hierzu gehören neben den Unfallbeteiligten selbst unter anderem auch Ersthelfer, Zeugen oder Angehörige. Psychische Unfallfolgen können potenziell bei allen auftreten. Sie äußern sich z.B. in posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Ängsten aber auch depressiven Störungen. Ebenfalls ein häufiges Symptom nach Verkehrsunfällen ist Fahrangst gefolgt von Fahrvermeidung. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat getestet, ob die Ängste der Fahrerinnen und Fahrer durch virtuelle Fahrten in einem Fahrsimulator gemindert werden können. Die Ergebnisse waren vielversprechend.
Hilfefinder: Hilfe für Menschen mit psychischen Beschwerden
Um Betroffenen von Verkehrsunfällen die Rückkehr in ein nahezu normales Leben zu ermöglichen ist vor allem wichtig, frühzeitig zu helfen.
Bislang hat sich nur im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung eine entsprechende Versorgung etabliert. Sie greift jedoch nur bei Arbeits- bzw. Wege- und Dienstwegeunfällen. Damit künftig allen Menschen geholfen werden kann, die unter psychischen Beschwerden infolge eines Verkehrsunfalls leiden fordert der DVR, eine vergleichbare Versorgung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entwickeln.
Entscheidende Faktoren dabei sind:
• Frühzeitige Informationen für Geschädigte zur Aufklärung und über Betreuungsangebote
• Die eindeutige Klärung der Kostenübernahme für die psychische Betreuung der Unfallopfer
• Mehr Möglichkeiten der Akutbehandlung von psychisch erkrankten Unfallopfern durch die GKVen. Zwar sind aktuell die Terminservicestellen der GKVen gesetzlich verpflichtet, einen Beratungstermin zu vermitteln. Dieser garantiert jedoch keinen Therapieplatz
Weitere Forderungen sind:
• Aus- und Fortbildungen von professionellen Ersthelfern, der Polizei, dem Klinikpersonal, Hausärzten und Hausärztinnen sowie pädagogischen Fachkräften, die die Besonderheit psychischer Unfallfolgen thematisieren und damit die Sensibilität erhöhen
• Forschungsprojekte zur Erfassung psychischer Folgen von Straßenverkehrsunfällen und ihrer Dimension für geschädigte Menschen
DVR-Position zu psychischen Folgen von Verkehrsunfällen