BEM praktisch umgesetzt – wo gibt es Orientierung?

von Katrin Höhn zuletzt geändert: 2021-11-22T12:17:44+01:00
DGUV: Die DGUV Information 206-031 bietet Orientierung im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Sie zeigt Chancen auf und unterstützt bei der praktischen Umsetzung. Prägnante Tipps und Hinweise richten sich insbesondere an Kleinbetriebe.

Jeder kennt das. Ein Mitglied der Belegschaft ist länger krank. Es klafft eine Lücke im Unternehmen. Wertvolles Fachwissen und Sachverstand fehlen abrupt. Nichts sollte selbstverständlicher sein, als diese Personen bei ihrer Rückkehr wieder gut in den Arbeitsprozess einzugliedern. BEM ist genau dafür da und schon lange gesetzlich vorgeschrieben. Und doch bestehen in vielen Betrieben noch Defizite.

BEM hilft bei der Überwindung von Arbeitsunfähigkeiten. Es beugt neuen Arbeitsunfähigkeiten vor und es unterstützt den Erhalt von Arbeitsplätzen bzw. Beschäftigungsverhältnissen. Es ist im persönlichen Interesse eines jeden Betriebes, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die länger arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten.

Praktische Tipps zur richtigen Durchführung von BEM hat das Sachgebiet Beschäftigungsfähigkeit des Fachbereiches Gesundheit im Betrieb der DGUV in einer neuen Publikation zusammengestellt: Die DGUV Information „Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung“ (www.dguv.de; webcode: p206031) richtet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die Schrift informiert über die rechtlichen Grundlagen, führt Schritt für Schritt durch den BEM-Prozess und erklärt, wie er pragmatisch und dennoch rechtssicher umgesetzt werden kann. Denn: BEM ist nicht nur etwas für große Unternehmen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von diesem Instrument zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit.

Die DGUV Information gibt praktische Hilfestellungen und enthält Hinweise, wie die BEM-berechtigten Beschäftigten gut informiert und angesprochen werden können. Engagiertes und vertrauensvolles Handeln der Führungskräfte ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des BEM-Prozesses. Tragen auch Sie dazu bei, dass Beschäftigte über ihr gesamtes Arbeitsleben gesund, leistungsfähig und zufrieden bleiben.

Die DGUV Information „Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung“ steht in der Publikationsdatenbank der DGUV zur Verfügung: www.dguv.de (webcode: p206031). Flankiert wird die Schrift durch ein kompaktes und barrierefreies Handout: https://www.dguv.de/medien/fb-gib/pdf/sgbfk_handout_oh_bem_bf.pdf 

Fachliche Ansprechperson: Frau Dr. Miriam Baron (E-Mail: miriam.baron@dguv.de; Tel.: +49 30 13001-4502).