Coronavirus Disease 2019 (COVID-19)

von Katrin Höhn zuletzt geändert: 2020-05-05T16:31:10+02:00
DGUV Stand: 25. März 2020: Von China ausgehend breitet sich derzeit das neue Coronavirus SARS-CoV-2 aus. Die Millionenmetropole Wuhan in der Provinz Hubei ist Zentrum des Ausbruchs. Die damit einhergehende Erkrankung wird Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) genannt.

Erreger

Coronaviren (CoV) können beim Menschen Krankheiten verursachen, die von leichteren Erkältungskrankheiten bis hin zu schwereren Krankheiten wie Middle East Respiratory Syndrome (MERS) und Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) reichen. Bisher zeigten 7 Coronaviren ein humanpathogenes Potenzial. Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist ein neues Virus, das bisher beim Menschen nicht nachgewiesen wurde.

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat das Virus SARS-CoV-2 vorläufig in die Risikogruppe 3 eingestuft. Die Begründung für diese Einstufung sowie Empfehlungen zur Labordiagnostik finden Sie hier.

Symptomatik

Die Krankheitsverläufe variieren stark, sie reichen von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod. Die Inkubationszeit beträgt nach derzeitigem Stand bis zu 14 Tagen. Die meisten Infektionen (ca. 80 %) verlaufen mild und asymptomatisch. Im Verlauf der Erkrankung sind dann die häufigsten Symptome Fieber und trockener Husten. Hinzu kommen manchmal allgemeine Symptome wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, selten auch Durchfall und Schnupfen.

Bei etwa 20 % der Fälle, insbesondere bei älteren Personen, Personen mit Vorerkrankungen (u.a. Herzerkrankungen, Asthma, Bronchitis, chronische Lebererkrankung, Diabetes, Krebserkrankungen) oder Personen, deren Immunsystem geschwächt ist, nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf. In diesen Fällen tritt dann eine in der Regel beidseitige Lungenentzündung mit hohem Fieber, Atemnot bis hin zu Lungenversagen, in seltenen Fällen eine Sepsis auf.

Eine Abgrenzung der "typischen" Symptome von COVID-19, Erkältung und Grippe sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt (Quelle):

Symptom Coronavirus Erkältung Grippe
Fieber häufig selten häufig
Müdigkeit manchmal manchmal häufig
Husten häufig (trocken) wenig häufig (trocken)
Niesen nein häufig nein
Gliederschmerzen manchmal häufig häufig
Schnupfen selten häufig manchmal
Halsschmerzen manchmal häufig manchmal
Durchfall selten nein manchmal (Kinder)
Kopfschmerzen manchmal selten häufig
Kurzatmigkeit manchmal nein nein

Auftreten der häufigsten Symptome bei COVID-19-Fällen in China (n = 55.924 laborbestätigte Fälle; Stand 20.02.2020) Quelle: Robert Koch-Institut. WHO. Report of the WHO-China Joint Mission on Coronavirus Disease 2019 (COVID-19). Report. World Health Organization (WHO); 2020 16-24.02.2020.

Hinweis: Diese Tabellen ersetzen keine ärztliche Abklärung und bei einem begründeten Verdachtsfall keinen labordiagnostischen Test!

In China verliefen rund 80% der Erkrankungen mild bis moderat, 14% Prozent verliefen schwer, aber nicht lebensbedrohlich. In 6% der Fälle war der klinische Verlauf kritisch bis lebensbedrohlich.

Verlauf des Ausbruchs

Am 31. Dezember 2019 wurde das WHO-Landesbüro in China über eine Häufung von Lungenentzündungen in Wuhan informiert. Die chinesischen Behörden haben am 7. Januar 2020 das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 als Ursache der Erkrankung identifiziert.

Das Virus SARS-CoV-2 hat sich in der kurzen Zeit nach seiner erstmaligen Entdeckung im Dezember 2019 als Erreger von Lungenentzündungen sehr effizient durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch ausgebreitet.

Die Fallzahlen steigen weltweit aktuell weiter an, wobei die John-Hopkins-Universität derzeit von 425.493 bestätigten bestätigten Fällen und 18.963 Todesfällen sowie 109.191 Geheilten ausgeht (Stand 25. März 2020 Coronavirus COVID-19 Global Cases by the Center for Systems Science and Engineering (CSSE) at Johns Hopkins University).

In China sind weiterhin die häufigsten Fälle (81486 bestätigte Fälle, 3281 Tote, Stand 23. März 2020) aufgetreten, überwiegend bei älteren Personen mit vorliegenden Grunderkrankungen. Die Letalitätsrate beträgt in China 4 %. Diese Zahl ist aufgrund der unklaren Anzahl der tatsächlichen Fälle jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Die Zahl der aktiven Infektionen nimmt in China seit dem 18. Februar 2020 kontinuierlich ab.

Außerhalb von China steigen die Fallzahlen konstant an, insbesondere in Italien, Spanien und den USA. Mittlerweile sind außerhalb Chinas in 167 Ländern 258.206 bestätigte Fälle mit 11.432 Toten aufgetreten (Stand 23.03.2020, John-Hopkins-Universität). In Europa, das mittlerweile als Epizentrum des Coronaausbruchs gilt, sind mittlerweile 171.874 Personen aus 53 Ländern und weiteren 7 Territorien infiziert und 8744 Personen an COVID-19 verstorben (Stand 23. März 2020, WHO/Europe COVID-19, Dashboard).

Insbesondere ist Italien, mit 63.927 bestätigten Fällen und 6077 Todesfällen betroffen. Damit verzeichnet Italien mittlerweile bedeutend höhere Todesfallzahlen als China. In Deutschland wurden bei 29.056 Betroffenen Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 (Stand 24.03.2020, John Hopkins Universität) bestätigt, überwiegend mit mildem Verlauf, jedoch sind bisher auch 123 Todesfälle aufgetreten (Stand 24.03.2020, Johns-Hopkins-Universität). Die ermittelten Letalitätsraten schwanken hier zwischen 0,4-9,3 %, sind allerdings aufgrund der unbekannten Zahl der tatsächlichen Fälle immer nur begrenzt aussagekräftig. Die höchsten Fallzahlen werden weiterhin in Nordrhein-Westfalen mit 6318 bestätigten Fällen und 33 Toten verzeichnet. Insbesondere steigen jedoch auch die Fallzahlen im südlichen Raum Deutschlands, in Bayern (5754 Fälle, 30 Todesfälle) und Baden-Württemberg (5348 Fälle, 30 Todesfälle) stetig an (Stand 24.03.2020, RKI COVID-19 Dashboard).

Lage in Deutschland

Nach Auffassung des Robert Koch-Instituts handelt es sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit (Stand 24.03.2020) vom Robert-Koch-Institut insgesamt als hoch eingeschätzt. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein.

Die aktuellen COVID-19 Fallzahlen global sowie in Deutschland finden Sie hier.

Die aktuellen COVID-19 Fallzahlen in Deutschland, aufgeschlüsselt auf Länderebene, finden Sie auf der Internetseite des RKI.

Angeordnete Maßnahmen

Schulen und Kindertageeinrichtungen sind in Deutschland bis zunächst 19.04.2020 geschlossen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder am 16.03.2020 auf folgende "Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie".

Am 22.03.2020 wurden aufgrund der drastisch steigenden Zahlen an SARS-CoV-2 Infizierten und den bis dahin nur bedingt eingehaltenen Kontaktbeschränkungen länderübergreifend weitere Maßnahmen ergriffen um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verringern. Diese gelten zunächst für 2 Wochen.

Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Weiterhin geltend sind für den Publikumsverkehr zu schließen:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieser Leitlinien genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze.

Weiterhin verboten bleiben:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Von den Ländern sollen folgende Regelungen erlassen werden (sofern nicht schon geschehen):

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahre, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können

Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche wurden die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. So haben u.a. die Regierungen im Freistaat Bayern sowie in Nordrhein-Westfalen weitreichendere Maßnahmen für ihre Länder beschlossen.

Reisen nach Deutschland

Seit dem Abend des 17.03.2020 gilt in Deutschland ein Einreisestopp für Nicht-EU-Bürger. In wenigen Ausnahmen dürfen Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht oder im Fall eines dringenden Einreisegrundes (beispielsweise eine Beerdigung oder ein Gerichtstermin) einreisen. Die Durchreise durch Deutschland ist weiterhin für Staatsangehörige von EU-Staaten und ihre Angehörigen sowie für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erlaubt.

Reisen in das Ausland

Das Auswärtige Amt hat am 17.3.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen.

Schutz der Allgemeinbevölkerung und Verhalten im Verdachtsfall

Es gelten die gleichen Hygieneregeln wie allgemein zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten wie z.B. Influenza:

  • Händeschütteln vermeiden
  • Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge, nicht in die Hand
  • Im Krankheitsfall Abstand halten
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Durch diese einfachen Maßnahmen verringert sich die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich.

Berufsbedingte Kontakte und Schutzmaßnahmen

Berufsbedingte Kontakte mit SARS-CoV-2 können durch Kontakt mit infizierten Patienten in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder beim Transport von infizierten Patienten z. B. im Flugzeug und im Krankenwagen stattfinden. Weiterhin kann ein berufsbedingter Kontakt in Laboratorien erfolgen, in denen Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden.

Für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommen können, gelten die BioStoffV und die einschlägigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse reichen die dort beschriebenen Maßnahmen aus.

Die TRBA 250und TRBA 100 regeln Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter vor Infektionen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege sowie in Laboratorien.

Ergänzend zur TRBA 250 enthält der ABAS-Beschluss 609 Maßnahmen "beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza", die sich analog auf den Umgang mit 2019-nCoV übertragen lassen.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz finden Sie unter folgenden Links der BAuA und des RKI:

Persönliche Schutzausrüstung:

Desinfektion

Testung und Management von Patienten und Kontaktpersonen

Mutterschutz

Hilfestellung zur betrieblichen Pandemieplanung

Die WHO hat am 11. März 2020 den Ausbruch des Coronavirus als "pandemisch" erklärt. In diesem Zusammenhang finden Sie als Hilfestellung unser Faltblatt "10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung".

Antworten zum Thema Arbeitsrechtliche Auswirkungen im Hinblick auf Coronavirus-Disease gibt das BMAS bekannt.

Zum Thema "Belastungsprobe für Familien- Kinderbetreuung, Lohnfortzahlungen oder Gesundheitsschutz" hat das Bundesfamilienministerium Informationen gebündelt zusammengestellt.

Weitere Informationen

Informationen zur Epidemiologie, Diagnostik und Prävention sowie Reisehinweise sind auf folgenden Seiten abrufbar:

FAQ

Aktuelle Informationen

Allgemeine Infos

Reise- und Sicherheitshinweise

WHO-Informationen

Diskussionen in der Sifa-Community im Austauschforum zum neuartigen Coronavirus

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