GDA Gefahrstoff-Check

von Alexander Schneider, Stefan Gabriel zuletzt geändert: 2021-12-08T12:17:54+01:00
(DGUV/ IFA): Die arbeitsbedingte Todesursache Nummer eins in Deutschland ist der berufsbedingte Krebs. Jährlich sterben mehr als 1.500 Menschen an den Folgen einer berufsbedingten Krebserkrankung, während die Expositionen gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen. Trotz ständiger Fortschritte im Bereich des Arbeitsschutzes, stellen krebserzeugende Gefahrstoffe heute immer noch ein Gefährdungsrisiko für Beschäftigte dar

Die arbeitsbedingte Todesursache Nummer eins in Deutschland ist der berufsbedingte Krebs. Jährlich sterben mehr als 1.500 Menschen an den Folgen einer berufsbedingten Krebserkrankung, während die Expositionen gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen. Trotz ständiger Fortschritte im Bereich des Arbeitsschutzes, stellen krebserzeugende Gefahrstoffe heute immer noch ein Gefährdungsrisiko für Beschäftigte dar. [1]

 

Einleitung

Auch heutzutage treten noch krebserzeugende Gefahrstoffe an Arbeitsplätzen auf. Der Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Krebserkrankungen stellt daher eine zentrale Herausforderung für alle Beteiligten im Arbeitsschutz dar. So können beispielsweise Schweißer gegenüber Chrom(VI)oxid- und Nickeloxidhaltigen Schweißrauchen, Schreiner gegenüber krebserzeugenden Hartholzstäuben, Kraftfahrzeuginstandsetzer gegenüber Benzol oder Gebäudesanierer gegenüber Asbest exponiert sein. Der Prävention von berufsbedingten Krebserkrankungen kommt somit eine hohe Bedeutung zu.

Das Ziel der 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die in diesem Jahr gestartet ist, lautet: "Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für

  • gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen
  • gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen
  • einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen."

Die Träger der GDA – Bund, Länder und Unfallversicherungsträger – verpflichten sich zum gemeinsamen Handeln in der Prävention, so auch beim sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Als Möglichkeit zur Selbsteinschätzung der Betriebe beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, wurde auf Initiative der Unfallversicherungsträger der „GDA Gefahrstoff-Check“ entwickelt.

 

Inhalt und Aufbau des Checks

Der GDA Gefahrstoff-Check stellt ein niederschwelliges Angebot an alle Beteiligten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eines Unternehmens dar. Der Check:

 

  • bietet den Unternehmen die Möglichkeit, Handlungsbedarf zu erkennen.
  • hilft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die Gefährdungsbeurteilung schrittweise durchzuführen, zu vervollständigen, zu verbessern oder zu aktualisieren.
  • vermittelt leicht verständlich und kompakt mit Hilfe von konkreten Hinweisen die besonderen Pflichten und Maßnahmen.
  • bietet eine Übersicht branchenspezifischer Praxishilfen.
  • hilft, der betrieblichen Verantwortung nachzukommen und gesetzliche Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheit systematisch einzuhalten.
  • vermittelt auch Beschäftigten und deren Vertretungen (z. B. Betriebsrat) Wissen, um sie zu sensibilisieren, aber auch um sie einzubinden und ihre Erfahrungen aktiv zu nutzen

Der Gefahrstoff-Check ist sowohl in einer print- als auch Online-Version verfügbar (www.GDA-Gefahrstoff-Check.de). Er ist insgesamt aus neun thematischen Bausteinen aufgebaut, die jeweils drei bis fünf weitere Fragenenthalten. Die neun Bausteine umfassen die Themen:

  • Einstieg
  • Informationsermittlung
  • Exposition
  • Expositionshöhe
  • Schutzmaßnahmen
  • Unterweisung/Betriebsanweisung
  • Vorsorge/Sifa
  • Expositionsverzeichnis
  • Dokumentation

Jeder dieser Bausteine beginnt mit einer übergeordneten Frage mit einer zugehörigen kurzen Erläuterung, um einen Überblick über den in diesem Baustein behandelten Inhalt zu schaffen. Folgend können die weiteren Fragen nach folgendem Ampelmodell beantwortet werden:

Die Bausteine sind zwar aufeinander aufbauend erstellt, können aber trotzdem unabhängig voneinander angesehen und bearbeitet werden. Es können entweder alle Bausteine bearbeitet werden oder auch nur bestimmte, bei denen das Interesse der Selbsteinschätzung besteht.

In der Onlineversion des Checks finden sich zudem zu jeder einzelnen Frage noch folgende Rubriken, um verschiedene Hilfen bei der Beantwortung bzw. bei der Beurteilung der Sachlage zu geben:

  • Was ist damit gemeint?
  • Was ist zu tun?
  • Weitere Informationen
  • Praxishilfen
  • Rechtliche Grundlagen

Darüber hinaus unterstützt am Ende des Checks eine Ergebnisausgabe bei der Ableitung von Aufgaben und Maßnahmen. Die Ergebnisse in Verbindung mit entsprechenden individuell eingetragenen Maßnahmen können als Ausgabereport generiert werden. Außerdem ist ein geschütztes Speichern des aktuellen Fortschritts des bearbeiteten Checks auf dem Rechner möglich und ein ausführliches Glossar mit Erläuterungen von Fachbegriffen vorhanden.

Beispiel Baustein 8 „Expositionsverzeichnis“

Der Einstieg erfolgt über die Frage „Muss in Ihrem Betrieb ein Expositionsverzeichnis geführt werden?“ gefolgt von einer kurzen Erläuterung, wann und warum Personen im Expositionsverzeichnis aufgenommen werden müssen.

Darauf folgen vier weitere Fragen zur Einschätzung im Betrieb. Unter anderem die Frage 8.1 „Haben Sie sich informiert, unter welchen Bedingungen ein Expositionsverzeichnis geführt werden muss?“. Hier wird unter der Rubrik „Was ist zu tun“ tiefergehend erläutert, dass ein Expositionsverzeichnis zu führen ist, wenn Luftgrenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), Akzeptanzkonzentration (AK), Beurteilungsmaßstab (BM)) überschritten werden, wenn für einen Stoff keine Grenzwerte (AGW, AK) vorhanden sind, wenn die Höhe und die Dauer der Exposition nicht bekannt sind oder auch wenn belastende persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Chemikalienschutzhandschuhe) getragen werden muss, weil eine Gefährdung gegenüber krebserzeugenden (auch keimzellmutagenen) Gefahrstoffen (Kat. 1A/1B) besteht.

Unter „Praxishilfen“ wird bei dieser Frage z.B. als Softwareunterstützung auf den GESTIS-Stoffenmanager® (https://www.dguv.de/ifa/gestis/GESTIS-Stoffenmanager/index.jsp) zur Hilfe bei der Berechnung bzw. Einschätzung der Expositionshöhen verwiesen oder auch auf die Möglichkeit, sein Expositionsverzeichnis bei der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED - ein kostenloses Angebot der Deutchen Gesetzlichen Unfallversicherung; https://zed.dguv.de) zu führen. Weiterhin ist auch ein Fließschema zur Entscheidung der Aufnahme von Personen hinterlegt (Abbildung 1).

GDA Graphik.jpg

Abbildung 1 Entscheidungs-Fließschema nach TRGS 410 zum Expositionsverzeichnis [2]

 

Fazit

Der GDA Gefahrstoff-Check dient als Selbstcheck, der es ermöglicht, den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen im Betrieb zu überprüfen, zu bewerten und zu verbessern. Er hilft, Gefährdungen der Beschäftigten zu erkennen und wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zu treffen. Weiterhin unterstützt er bei der schrittweisen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, sie zu vervollständigen oder zu aktualisieren, letztendlich mit dem Ziel durch aktives Handeln, die Gesundheit zu schützen.

 

Quellen und Literaturangaben

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Hrsg) (2018): Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit –Berichtsjahr 2017. Unfallverhütungsbericht Arbeit“, Dortmund/Berlin/Dresden.
  • GMBI (2015): TRGS 410Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B, 587-595; zuletzt berichtigt: GMBl (10.02.2021), [Nr. 6], 127.
  • Autorenkollektiv der UVT (2021): Broschüre; GDA Gefahrstoff-Check: Gesundheit schützen – Aktiv handeln!; 1.
  • Gabriel, S.; et al. (2020): Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen - das Arbeitsprogramm der GDA. DGUV Forum 4, 3-8.
  • Schneider, A.; et al. (2021): GDA Gefahrstoff-Check: Onlinetool unterstützt den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Gefahrstoffe – Reinhalt. Luft 81 Nr. 07-08, 243-248.

Kontakt:

Dr. Alexander Schneider

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Bereich Expositionsmonitoring - MGU

                                                         
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)                                            
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
                                            
Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin
                                                              
Tel.: +49 30 13001-3139
                                                               
https://www.dguv.de/ifa