VBG Kompetenzzentren-Betreuung

von Katrin Höhn zuletzt geändert: 2019-08-21T13:02:40+01:00
In der Praxis fällt es kleinen Unternehmen besonders schwer, den Weg zu fachlichen Beratern, unter anderem den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, zu finden. Die Anlage 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) zeigt einen alternativen Weg auf, die Betreuung durch Kompetenzzentren. Hier wird die bedarfsorientierte Betreuung durch Kompetenzzentren abgesichert. Bei besonderen Anlässen, wie u.a. Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, Gestaltung neuer Arbeitsplätze, ist die Vor-Ort Beratung weiterhin durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit notwendig. Dies sollten sich die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte auch nicht aus der Hand nehmen lassen und die kleinen Unternehmen dahingehend beraten.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), hat zum 01.Juli 2018 diese neue Alternative mit der Anlage 4 zur Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erlassen, um die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in  kleinen Unternehmen – maximal bis zehn Beschäftigte – zu gewährleisten.

Vorschrift erfüllen

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ verpflichtet Unternehmen, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten. Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können dafür die Kompetenzzentren-Betreuung (KPZ-Betreuung) mit dem KPZ-Portal der VBG in Anspruch nehmen.  

 Selbstlernen online

Unter kpz-portal.vbg.de meldet sich die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer mit den persönlichen Daten und der VBG-Kundennummer an. Nach der Anmeldung erfolgt online ein auf die Branche abgestimmtes Selbstlernen, hierbei sind Zeit und Ort frei wählbar.

 Praxis-Check durchführen

Im nächsten Schritt muss der allgemein so benannte PRAXIS-CHECK durchgeführt werden, der die erforderliche Gefährdungsbeurteilung dokumentiert. Ist der Check vollständig durchgeführt, kann die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer eine Urkunde ausdrucken, die die Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 gegenüber Behörden nachweist.

 KPZ-Hotline nutzen

Ab diesem Moment stehen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der KPZ-Hotline telefonisch und per E-Mail zur kostenfreien Beratung zur Verfügung. Ist eine anlassbezogene Unterstützung vor Ort notwendig, wird auf Wunsch der Kontakt zum Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Organisations-Dienst (ArSiD) der VBG vermittelt oder die notwendigen Berater können selbst gewählt werden.

Notwendige Fortbildung

Um den erworbenen Kenntnisstand zu erhalten und zu aktualisieren, muss die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer nach maximal fünf Jahren an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Diese Fortbildung kann ebenfalls im Selbstlernen online durchgeführt werden oder können an Arbeitsschutz-Seminaren beziehungsweise vergleichbare Maßnahmen (Workshop, Webinare) teilnehmen, bei denen sie ein Fortbildungszertifikat erhalten.

 Die Vorteile der VBG Kompetenzzentren-Betreuung  
  Kostenfreie Beratung

√  Zeitersparnis

√  Rechtssicherheit

√  Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung

√  Fortbildung

 

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